10 May 2026, 06:24

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Tötungen

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Tötungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderung des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen

Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafrechts angeregt, um Morde an Frauen, die allein wegen ihres Geschlechts verübt werden, künftig konsequenter als Mord und nicht nur als Totschlag zu ahnden. Ziel des Vorhabens ist es, dass Angriffe auf Frauen, die ausschließlich durch ihr Geschlecht motiviert sind, strengere Strafen nach sich ziehen.

Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven bereits als Mord gewertet werden. Allerdings werden einige Fälle zu Totschlag herabgestuft, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Diese rechtliche Lücke führt oft zu milderen Urteilen, da Totschlag festgelegte Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vorsieht, während Mord lebenslange Freiheitsstrafen ermöglicht.

Hubigs Vorschlag sieht vor, den Mordparagraphen um Taten zu erweitern, bei denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt. Die Bundesregierung will damit rechtliche Grauzonen schließen, die bisher eine angemessene Verurteilung bei sogenannten Feminiziden erschweren. Durch die präzisere Gesetzesfassung soll sichergestellt werden, dass geschlechtsspezifische Motive systematisch als Mordmerkmal gewertet werden.

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Die geplante Reform folgt wachsenden Forderungen nach einem effektiveren Vorgehen gegen Gewalt an Frauen. Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, könnten Täter, die eine Frau allein wegen ihres Geschlechts töten, künftig wegen Mordes verurteilt und mit lebenslanger Haft bestraft werden.

Die vorgesehene Gesetzesänderung zielt auf eine konkrete Schwachstelle in der juristischen Behandlung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte ab. Bei einer Verabschiedung würde sie Rechtsunsicherheiten in der Anklage beseitigen und in Fällen, in denen das Geschlecht des Opfers das einzige Tatmotiv darstellt, härtere Strafen ermöglichen. Die Reform ist Teil umfassender Bestrebungen, den Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu stärken.

Quelle