Warum Radfahrer in Deutschland kaum für zu schnelles Fahren bestraft werden
Sibilla HartungWarum Radfahrer in Deutschland kaum für zu schnelles Fahren bestraft werden
Radfahrer in Deutschland müssen Tempolimits einhalten – doch Kontrollen bleiben lückenhaft
In Deutschland gelten für Radfahrer zwar bestimmte Geschwindigkeitsvorschriften, doch deren Durchsetzung ist uneinheitlich. Zwar finden die allgemeinen Verkehrsregeln Anwendung, doch kein Bundesland hat bisher spezifische Strafen für Radler festgelegt, die in Tempo-30-Zonen oder Fußgängerbereichen zu schnell unterwegs sind. Die Polizei kann zwar Geschwindigkeitsmessungen durchführen, konzentriert sich in der Praxis aber oft auf andere Verstöße.
Nach den nationalen Verkehrsbestimmungen müssen Radfahrer in Tempo-30-Zonen und Fußgängerbereichen die ausgewiesen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Höhere Geschwindigkeiten verkürzen die Reaktionszeit und erhöhen so die Unfallgefahr – sowohl für die Radfahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Anders als Autofahrer haben Fahrräder jedoch kein Kennzeichen, was die Identifizierung bei Kontrollen erschwert. Zwar können Beamte die Geschwindigkeit mit Standardmessgeräten überprüfen, doch Verstöße werden selten geahndet, da Radfahrer in der Regel deutlich langsamer unterwegs sind als Kraftfahrzeuge.
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen, etwa durch Ortseingangsschilder, gelten für Radfahrer nicht. Sie dürfen zu zweit nebeneinander fahren, sofern der Verkehr es zulässt – bei engen Straßen oder starkem Verkehrsaufkommen ist jedoch Hintereinanderfahren vorgeschrieben. S-Pedelecs, also schnelle E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h, müssen – anders als herkömmliche Fahrräder – zugelassen werden.
Trotz der klaren Regeln setzen die Behörden bei Radfahrern andere Prioritäten als Raserdelikte. Werden überhaupt Bußgelder verhängt, orientieren sie sich an denen für Autofahrer – solche Fälle bleiben jedoch die Ausnahme. Ohne länderspezifische Regelungen oder Kennzeichen finden Kontrollen seltener statt. Im Vordergrund steht weniger die strikte Einhaltung von Tempolimits als vielmehr die allgemeine Verkehrssicherheit.






