16 February 2026, 13:14

Verfassungsgericht entscheidet über 1.090 unbeantwortete Fragen der Linken in Sachsen

Eine Gravur einer Gruppe von Menschen, die um einen Tisch in einem Raum sitzen, einige halten Papiere mit der Inschrift "Die Aufhebung des Testaments" am Boden.

Datenschutzuntersuchung: Verfassungsgericht prüft Fragerecht - Verfassungsgericht entscheidet über 1.090 unbeantwortete Fragen der Linken in Sachsen

Sachsen News: Verfassungsgericht prüft Streit um parlamentarische Fragerechte in Leipzig

Nächste Woche wird sich das Verfassungsgericht des Freistaats Sachsen mit einem Streitfall um die Rechte von Abgeordneten bei parlamentarischen Anfragen befassen. Im Mittelpunkt steht eine umfangreiche Kleine Anfrage der Linken, die das sächsische Innenministerium nicht beantworten wollte. Zur Debatte steht die Frage, ob die Regierung verpflichtet ist, selbst auf detaillierte Anfragen mit über tausend Einzelfragen eine Antwort zu geben.

Die Linke hatte 2023 eine Kleine Anfrage mit 1.090 Fragen zur Handhabung von Melde- und Datenschutzdaten in Sachsen eingereicht. Die Partei wollte Aufklärung darüber, wie der Freistaat persönliche Daten erhebt, speichert und schützt. Das Innenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme mit der Begründung, der enorme Umfang mache eine Beantwortung unzumutbar.

Die Linke focht diese Ablehnung an und berief sich dabei auf die sächsische Verfassung. Nach Landesrecht muss die Regierung parlamentarische Anfragen "nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig" beantworten. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Weigerung des Ministeriums gegen diese Vorgaben verstößt.

Bisher gibt es weder in Sachsen noch auf Bundesebene klare rechtliche Vorgaben für den Umgang mit derart umfangreichen Anfragen. Der Fall könnte Maßstäbe dafür setzen, wie künftig parlamentarische Fragen – insbesondere solche mit einer hohen Zahl an Unterfragen – in ganz Deutschland behandelt werden.

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Die Verhandlung am 23. April wird klären, ob die sächsische Landesregierung die ausführliche Anfrage der Linken beantworten muss. Ein Urteil zugunsten der Partei könnte das Innenministerium zwingen, detailliert Stellung zu nehmen. Die Entscheidung könnte zudem Einfluss darauf haben, wie andere Bundesländer künftig mit ähnlich weitreichenden parlamentarischen Anfragen umgehen.