Verbot der Artgemeinschaft auf Eis: Gericht prüft neue Beweise in rechtsextremem Fall
Sibilla HartungVerhandlung verschoben: Bundesverwaltungsgericht hört weiter im Fall der Neonazi-Sekte - Verbot der Artgemeinschaft auf Eis: Gericht prüft neue Beweise in rechtsextremem Fall
Entscheidung über Verbot der rechtsextremen Gruppe Artgemeinschaft verschoben
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Artgemeinschaft vertagt. Das ursprünglich für Dienstag erwartete Urteil wird nun aufgrund neuer Beweismittel aus einem laufenden Ermittlungsverfahren ausführlicher geprüft.
Die Gruppe war im Sommer 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Die Behörden begründeten dies damit, dass Artgemeinschaft verfassungsfeindlich agiere, antisemitische Inhalte verbreite und damit gegen das Gebot der Völkerverständigung verstoße. Nach deutschem Recht können Vereine verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt werden, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung gefährden.
Gegen den Verbotsbescheid klagte Artgemeinschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht, das in solchen Fällen allein zuständig ist. Bei einer Verhandlung am 28. Januar behauptete die Gruppe, als religiös-weltanschauliche Gemeinschaft zu agieren, und argumentierte, dieser Status schütze sie vor einem Verbot.
Die Verschiebung des Urteils steht im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen aus einem Strafverfahren gegen eine Person mit Verbindungen zur Artgemeinschaft. Der Beschuldigte wird verdächtigt, gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz verstoßen zu haben. Aufgrund dieser Entwicklung hat das Gericht auf Antrag der Bundesregierung die Verhandlungen wiederaufgenommen.
Beide Seiten werden ihre Argumente nun in einer mündlichen Verhandlung vortragen, ein Termin steht jedoch noch nicht fest. Das Gericht begründete die Vertagung damit, dass die neuen Informationen einer weiteren Prüfung und zusätzlichen Ermittlungen bedürften.
Der Fall bleibt vorerst in der Schwebe, eine baldige Entscheidung ist nicht zu erwarten. Das Bundesverwaltungsgericht wird die neuen Beweise bewerten, bevor es ein endgültiges Urteil fällt. Bis dahin bleibt das Verbot der Artgemeinschaft in Kraft, während die rechtlichen Auseinandersetzungen andauern.






