30 April 2026, 12:35

Tarifeinigung im ÖPNV Sachsen-Anhalt: Streiks abgewendet, Kompromisse gefunden

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einer Bergkulisse, Text: "Was unser Freihandel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Tarifeinigung im ÖPNV Sachsen-Anhalt: Streiks abgewendet, Kompromisse gefunden

Neuer Tarifabschluss für Beschäftigte im ÖPNV in Sachsen-Anhalt

Ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt ist unterzeichnet worden. Die am 29. April 2026 erzielte Einigung verhindert weitere Streiks und sichert den reibungslosen Betrieb der Verkehrsmittel. Beide Seiten machten Zugeständnisse, um die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen.

Verhandelt wurden Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter bei kommunalen Verkehrsbetrieben. Eine zentrale Forderung der Gewerkschaft – die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich – wurde fallen gelassen, sodass die Arbeitnehmerseite ihr Hauptziel nicht durchsetzen konnte. Stattdessen einigten sich die Arbeitgeber auf verbesserte Ruhezeitenregelungen und kürzere Schichtlängen für Fahrpersonal.

Die Ausbildungsvergütungen werden künftig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt. Zudem erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Jahresprämie in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Für Nacht- und Sonntagsdienste wurden höhere Zuschläge vereinbart, während die Arbeitgeber ihren Zuschuss zu den Führerscheinkosten der Mitarbeiter verdoppelten.

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Der Kompromiss stellt für die Verkehrsunternehmen eine schwierige Lösung dar, verhindert jedoch Einschränkungen im öffentlichen Leben und garantiert die Aufrechterhaltung des Betriebs ohne Unterbrechungen.

Die Vereinbarung regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen der Verkehrsmitarbeiter in Sachsen-Anhalt bis zur nächsten Überprüfung. Streiks sind damit ausgeschlossen, und der Fahrbetrieb läuft wie gewohnt weiter. Die Änderungen bei Prämien, Ruhezeiten und Schichtzuschlägen treten mit den neuen Bestimmungen in Kraft.

Quelle