01 February 2026, 23:06

Sachsen plant schärfere Polizeigesetze mit KI-Überwachung und Staatstrojanern

Eine Gruppe von Polizeibeamten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Sachsen plant schärfere Polizeigesetze mit KI-Überwachung und Staatstrojanern

Die sächsische Landesregierung treibt umfassende Änderungen am Sächsischen Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz (SächsPVDG) voran. Die geplanten Novellen sehen erweiterte Überwachungsbefugnisse vor, darunter Verhaltensscanner, KI-gestützte Videoanalyse und den Einsatz von Staatstrojanern. Um die Zustimmung der Opposition zu sichern, hat die Regierung ein Beteiligungsverfahren mit Parlamentsfraktionen und ausgewählten Interessenverbänden initiiert.

Die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat nun in einer offiziellen Stellungnahme erstmals öffentlich zum Gesetzentwurf Position bezogen. Während die Partei einige Maßnahmen unterstützt, lehnt sie andere entschieden ab und warnt vor einer möglichen Ausweitung der Polizeibefugnisse.

Die Änderungen des SächsPVDG führen eine Reihe umstrittene Instrumente ein, darunter Verhaltensscanner, automatisierte Datenauswertung über Plattformen wie Palantir sowie Staatstrojaner zur präventiven Gefahrenabwehr. Das Gesetz ermöglicht zudem die Abgleichung von Gesichtern und Stimmen mit Onlinedaten, erweitert die automatisierte Kennzeichenerfassung und erlaubt Filmaufnahmen im Fahrzeuginnenraum, um Handybenutzung am Steuer zu ahnden.

Die BSW kritisiert insbesondere den Ansatz der sogenannten "Vorfeldstraftaten", der ihrer Ansicht nach bereits Verdachtsmomente oder sozial auffälliges Verhalten unter Strafe stellen könnte. Die Partei fordert strengere Grenzen für öffentliche Fahndungen und die automatisierte Kennzeichenerfassung, die auf grenzüberschreitende Kriminalität beschränkt werden solle. Die Ausweitung von Regierungs-Spionagesoftware oder die Nutzung von Internetdaten für Gesichtserkennung und Stimmerkennung stellt die BSW jedoch nicht infrage.

Bei der KI-gestützten Videoüberwachung lehnt die Partei Echtzeit-Identifizierung ab, befürwortet aber den Einsatz von Verhaltensscannern. Zudem schlägt sie eine dreijährige Testphase für Bodycam-Aufnahmen in privaten Wohnräumen vor, verbunden mit einer umfassenden Evaluation vor einer dauerhaften Einführung. Auffällig ist, dass die BSW keine Änderungen an den Palantir-Regelungen vorschlägt – diese Punkte müssen nun allein die SPD in den Verhandlungen klären.

Kritik kommt auch von anderer Seite: Die Deutsche Polizeiunion hält die Definition der Vorfeldstraftaten für zu eng gefasst, um politisch motivierte Gewalt wirksam zu verhindern. Die BSW hingegen sieht darin eine gefährliche Ausweitung, die zu übermäßiger Polizeikontrolle und Eingriffen in die Bürgerrechte führen könnte.

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Um den Weg für das Gesetz zu ebnen, hat die sächsische Regierung ein Konsultationsverfahren eingerichtet. Dieses sieht die Einbindung von Fraktionen und ausgewählten Interessenvertretern vor, mit dem Ziel, Bedenken auszuräumen und die notwendigen Mehrheiten zu sichern.

Die Stellungnahme der BSW markiert ihre erste detaillierte Reaktion auf die SächsPVDG-Novelle. Während die Partei einige Überwachungsausweitungen befürwortet, stellt sie sich klar gegen andere – insbesondere gegen Konzepte, die an "Präventivstrafrecht" erinnern. Ob die geplanten Änderungen schließlich Gesetz werden, hängt nun vom weiteren Verhandlungsprozess zwischen Regierungsmehrheit und Opposition ab.

Sollte der Entwurf verabschiedet werden, würde er die Polizeibefugnisse in Sachsen deutlich ausweiten – von KI-Überwachung bis hin zum verstärkten Einsatz von Spionagesoftware. Die endgültige Fassung wird in den kommenden Wochen in den Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition ausgehandelt.