Lettischer Staatsbürger entgeht Haft dank Arbeitgeber-Hilfe an deutscher Grenze
Sibilla HartungLettischer Staatsbürger entgeht Haft dank Arbeitgeber-Hilfe an deutscher Grenze
Ein 43-jähriger Lettlander entging nur knapp einer 15-tägigen Haftstrafe, nachdem sein Arbeitgeber einsprang und eine Geldstrafe für ihn beglich. Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle in Ostdeutschland. Die Behörden hatten einen offenen Haftbefehl wegen betrügerischer Sozialleistungsbezüge entdeckt.
Der Mann war am 21. März 2026 um 8:25 Uhr über den Grenzübergang Friedensstraße in Zittau nach Deutschland eingereist. Bei der standardmäßigen Identitätsprüfung wurde der Haftbefehl aufgedeckt, der wegen Erschleichens von Leistungen durch falsche Angaben erlassen worden war. Um eine Inhaftierung zu vermeiden, musste er eine Gesamtforderung von 531,00 Euro an Bußgeldern und Gebühren begleichen.
Da er den Betrag nicht selbst aufbringen konnte, wandte er sich an seinen Arbeitgeber um Hilfe. Dieser erklärte sich bereit, die Summe zu übernehmen, und traf ihn an einer nahegelegenen Polizeidienststelle. Nach der Zahlung wurde der Mann von den Beamten entlassen und konnte seine Reise fortsetzen.
Durch das Eingreifen seines Arbeitgebers war das akute juristische Problem gelöst. Weitere Maßnahmen blieben aus, und dem Mann drohten keine zusätzlichen Konsequenzen. Die deutschen Behörden bestätigten, dass der Fall nach vollständiger Begleichung der Forderung abgeschlossen wurde.






