Justizministerium will Schöffen-Auswahl mit strengeren Prüfungen reformieren
Sibilla HartungJustizministerium will Schöffen-Auswahl mit strengeren Prüfungen reformieren
Das Bundesjustizministerium hat Pläne bekannt gegeben, das Überprüfungsverfahren für Schöffenkandidatinnen und -kandidaten zu verschärfen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.
Das Ministerium strebt eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes an, um strengere Kontrollen einzuführen. Einer der Vorschläge sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber schriftliche Erklärungen über mögliche Ausschlussgründe vorlegen müssen.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, setzt sich für ein einheitliches, bundesweit verbindliches Prüfverfahren vor der Berufung ein. Seine Partei schlägt zudem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden.
Kritik kommt von Tobias Matthias Peterka, dem rechtspolitischen Sprecher der AfD. Er argumentiert, die aktuellen Regelungen seien bereits ausreichend und weitere Reformen unnötig.
Falls umgesetzt, würden die Reformen zusätzliche Prüfungsebenen für Schöffenkandidatinnen und -kandidaten einführen. Die Vorschläge des Ministeriums zielen darauf ab, die Integrität des Justizsystems zu stärken. Oppositionsvertreter halten dem entgegen, dass die bestehenden Maßnahmen ausreichen.
