30 April 2026, 10:28

Gerichtsurteil verändert Abrechnung von Nottransportkosten in Brandenburg

Ambulanz auf einer Stadtstra├če mit hohen Geb├Ąuden, Stra├čeninfrastruktur und Passanten, unter einem sichtbaren Himmel.

Gerichtsurteil verändert Abrechnung von Nottransportkosten in Brandenburg

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Abrechnung von Nottransportkosten in Teilen Deutschlands verändert. Der Landkreis Märkisch-Oderland war 2025 der erste Kreis, der Patienten für nicht dringliche Rettungsdiensteinsätze in Rechnung stellte. Die Stadt Cottbus hingegen hat nach Verhandlungen mit den Krankenkassen einen anderen Weg gewählt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Versicherungen die Kosten für sogenannte "Leerfahrten" oder nicht dringliche Rettungstransporte nicht übernehmen müssen. Bisher trugen Landkreise und Städte diese Ausgaben zunächst selbst und holten sich das Geld später von den Krankenkassen zurück. Doch durch das Urteil wurde die Kostenlast in einigen Fällen wieder auf die Patienten verlagert.

Märkisch-Oderland reagierte darauf, indem es Gebührenbescheide an Personen verschickte, die den Rettungsdienst in Anspruch genommen hatten, ohne anschließend in ein Krankenhaus gebracht zu werden. Cottbus jedoch entschied sich gegen diesen Schritt. Stattdessen einigte sich die Stadt mit den Krankenkassen auf eine neue Finanzierungsregelung.

Ursprüngliche Pläne, Patienten in Cottbus an den Kosten zu beteiligen, wurden nach dem Kompromiss fallen gelassen. Dadurch erhalten betroffene Bürger keine Rechnungen für Nottransporte.

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Die gerichtliche Entscheidung führt in der Region zu unterschiedlichen Folgen: Während Märkisch-Oderland Patienten für bestimmte Rettungseinsätze belastet, hat Cottbus dies durch eine alternative Finanzierung vermieden. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Notfallversorgung in Cottbus weiterhin vollumfänglich abgedeckt bleibt – ohne zusätzliche Kosten für die Patienten.

Quelle