CDU leitet Ausschlussverfahren nach AfD-Kooperation in Biebesheim ein
Sibilla HartungCDU leitet Ausschlussverfahren nach AfD-Kooperation in Biebesheim ein
Die hessische CDU hat Parteimitglieder disziplinarisch belangt, die bei einer Abstimmung im Gemeinderat mit der rechtsextremen AfD zusammengearbeitet haben. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Kandidatenliste beider Parteien in Biebesheim am Rhein. Dieses seltene Bündnis hat innerhalb der CDU für Aufsehen gesorgt und eine offizielle Reaktion ausgelöst.
In Biebesheim am Rhein hatten Vertreter von CDU und AfD gemeinsam eine Liste für die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erstellt. Ihr Vorschlag stand einer gemeinsamen Kandidatur von SPD, Grünen und Freien Wählern gegenüber. In der Folge sicherte sich der AfD-Politiker Bernd Kahnert einen Sitz im Gemeindevorstand.
Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat nun Ausschlussverfahren gegen die beteiligten Mitglieder eingeleitet. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass weitere Schritte geprüft würden. Die Partei bezeichnete die gemeinsame Abstimmung zwar als "offensichtlich spontan und unabgestimmt", betonte jedoch, eine solche Zusammenarbeit nicht zu dulden.
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt, dass es sich dabei um ein breiteres Phänomen handelt. Zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 gab es bei fast 19 Prozent von 5.000 inhaltlichen Kommunalabstimmungen eine "direkte Zusammenarbeit" mit der AfD. Die Forschungsergebnisse legen zudem nahe, dass vor allem parteilose Gemeinderäte und Vertreter kleinerer Parteien mit der rechtsextremen Gruppierung kooperieren.
Im Gemeinderat von Biebesheim verfügt die CDU über acht Sitze, die AfD über sechs. Dennoch hat die gemeinsame Aktion scharfe Kritik aus der CDU-Führung ausgelöst.
Die disziplinarischen Maßnahmen der CDU unterstreichen eine klare Haltung gegen lokale Bündnisse mit der AfD. Die Ausschlussverfahren werden entscheiden, ob die beteiligten Mitglieder in der Partei bleiben. Gleichzeitig deutet die WZB-Studie darauf hin, dass solche Kooperationen – wenn auch umstritten – in der deutschen Kommunalpolitik kein Einzelfall sind.






