A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Senta ScheelA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Eine entscheidende Gerichtsentscheidung wird nun für Dienstag erwartet, die darüber befinden könnte, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Das Projekt sieht sich seit 2019 mit rechtlichen Hürden konfrontiert. Damals reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage ein und focht die Planfeststellung für die Autobahn an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem BUND zunächst recht, woraufhin die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Niedersachsen im Dezember 2020 ein Ergänzungs- und Änderungsverfahren einleitete.
Die fertiggestellte A39 soll einmal Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Im südlichen Abschnitt verläuft sie von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Teil des Landkreises Gifhorn. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, die Serviceanlage Tappenbecker Moor, geplant.
Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein, die noch nicht entschieden ist, aber möglicherweise bereits in der kommenden Woche abgeschlossen wird. Die mündliche Verhandlung im ursprünglichen Verfahren wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Aktuell führt die Autobahnen GmbH die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt als „nicht vollziehbar“ auf – in Erwartung der Gerichtsentscheidung.
Das anstehende Urteil wird über die nächsten Schritte beim Bau der A39 entscheiden. Falls das Gericht den Behörden Recht gibt, könnten die Arbeiten in den umstrittenen Abschnitten wiederaufgenommen werden. Andernfalls drohen dem stockenden Projekt weitere Verzögerungen.






