21 January 2026, 23:00

Zwei Jungen mit illegalen Knallkörpern im Zug gestoppt – Ermittlungen laufen

Eine Gruppe von Kindern in Jacken, einige mit Brille, posiert vor einer Feuerwache mit mehreren Feuerwehrautos im Hintergrund und einem Geländer auf der linken Seite.

Zwei Jungen mit illegalen Knallkörpern im Zug gestoppt – Ermittlungen laufen

Zwei Jungen im Alter von 11 und 12 Jahren wurden in Bischofswerda aus einem Zug genommen, nachdem Bundespolizisten bei ihnen illegale Feuerwerkskörper entdeckt hatten. Bei den beschlagnahmten Pyrotechnik-Artikeln handelte es sich unter anderem um hochgefährliche Knallkörper mit einer Nettoexplosivmasse von über 1,2 Kilogramm. Die Behörden haben Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Der Vorfall begann, als die beiden Jungen nach dem Kauf von Feuerwerkskörpern und Kautabak auf einem tschechischen Grenzmarkt in der Nähe von Ebersbach in den Zug stiegen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte die Bundespolizei die Gegenstände und konfiszierte sie umgehend. Die Feuerwerkskörper fielen in die Kategorien P1, F2, F3 und F4 – allesamt Klassen, für deren Erwerb und Verwendung in Deutschland ein Mindestalter von 18 (teilweise sogar 21) Jahren sowie eine offizielle Genehmigung erforderlich sind.

Die Jungen wurden ihren Eltern übergeben, doch die Pyrotechnik wird nun auf Kosten der Besitzer vernichtet. Beamte warnten, dass die in den Knallkörpern enthaltenen Substanzen bei Zündung schwere Verletzungen an Gliedmaßen verursachen können. In den letzten Jahren hat es einen Anstieg tödlicher Unfälle und schwerer Verletzungen im Zusammenhang mit illegaler Pyrotechnik gegeben, was zu einer verschärften Überwachung geführt hat.

In Deutschland unterliegen gefährliche Feuerwerkskörper der Aufsicht der Landesbehörden für Sprengstoffe sowie des Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Zudem überwachen Zollbeamte importierte explosivstoffhaltige Materialien, um illegale Verkäufe zu verhindern. Die Behörden appellieren weiterhin an die Bevölkerung, derlei Feuerwerkskörper weder zu verwenden noch sich in ihrer Nähe aufzuhalten – angesichts der extremen Risiken.

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Die Ermittlungen wegen der Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz dauern an. Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden fachgerecht entsorgt. Der Fall unterstreicht erneut die Gefahren illegaler Pyrotechnik. Eltern und Jugendliche werden daran erinnert, dass für solche Artikel strenge Altersbeschränkungen gelten und ihr unsachgemäßer Umgang schwere Folgen haben kann.