19 February 2026, 07:11

Voigts Doktortitel-Streit eskaliert: Universität Chemnitz entzieht ihm den akademischen Grad

Ein altes, handgeschriebenes juristisches Dokument auf einer Oberfläche.

Voigt's Vorwürfe gegen die TU Chemnitz - Was die Universität dazu sagt - Voigts Doktortitel-Streit eskaliert: Universität Chemnitz entzieht ihm den akademischen Grad

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt gerät zunehmend unter politischen Druck, nachdem die Technische Universität Chemnitz ihm den Doktortitel aberkannt hat. Die Entscheidung folgt auf eine Plagiatsprüfung, die Voigt als unfair kritisiert – während des Verfahrens seien Regeländerungen eingeführt worden.

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Der Streit begann, als die Philosophische Fakultät der TU Chemnitz im Mai 2025 ein neues Grundlagendokument verabschiedete. Dieses sollte bestehende Richtlinien zur Bewertung von Plagiaten in Dissertationen präzisieren. Voigt wirft der Universität vor, die Verfahren mitten im Prüfprozess geändert und neue Kriterien selektiv auf seinen Fall angewendet zu haben.

Laut Voigt stimmte ein externer Gutachter zunächst gegen die Aberkennung seines Titels. Die Universität führte jedoch später aktualisierte Bewertungsmaßstäbe ein, die seiner Ansicht nach als Rechtfertigung für die Aberkennung dienten. Die TU Chemnitz räumt ein, ihre Promotionsordnung im März und Juni 2025 überarbeitet zu haben, bestreitet aber, dass es dabei inhaltliche Änderungen gab, die für Voigts Fall relevant wären.

Voigt kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Zunächst will er Widerspruch bei der Universität einlegen, bevor er gegebenenfalls den Weg zum Verwaltungsgericht Chemnitz beschreitet. Das Verfahren könnte sich aufgrund vorlesungsfreier Zeiten verzögern.

Die Aberkennung von Voigts Doktortitel hat eine juristische und politische Kontroverse ausgelöst. Sein Vorgehen gegen die Entscheidung könnte den Fall in die Länge ziehen, während verwaltungsrechtliche und gerichtliche Schritte laufen. Ausschlaggebend wird sein, ob die Regeländerungen der Universität nach akademischen und rechtlichen Standards als verfahrensgerecht bewertet werden.