16 January 2026, 17:54

Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Lohne entfacht Rasselisten-Debatte neu

Ein hellbrauner streunender Hund steht wachsam an der Seite einer Straße neben einem Auto, mit aufgerichteten Ohren und wedelndem Schwanz, in der Nähe eines Pfahls im Hintergrund.

Aggressiv oder gefährlich? Wenn Hunde eine Temperamentsprüfung absolvieren müssen - Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Lohne entfacht Rasselisten-Debatte neu

Ein tödlicher Hundebiss in Lohne (Niedersachsen) hat die Debatte über Rasselisten und die Verantwortung von Haltern neu entfacht. Ein Mann starb, nachdem er von seinem eigenen American Bully XL angegriffen worden war. Die Behörden prüfen nun das Temperament des Tieres. Der Vorfall führte zudem zu verschärften Regeln für neue Hundebesitzer in der Region.

Der Angriff ereignete sich in Lohne, wo das Opfer von seinem eigenen Haustier so schwer verletzt wurde, dass es seinen Verletzungen erlag. Der American Bully XL wurde anschließend in ein Tierheim gebracht. Dort bleibt er, bis eine Tierärztin oder ein Tierarzt eine vorläufige Untersuchung durchführt, bevor der vollständige Wesenstest erfolgt.

In Niedersachsen durchlaufen Hunde, die in schwere Vorfälle verwickelt sind, ein standardisiertes Bewertungsverfahren. Eine zugelassene Tierärztin oder ein zugelassener Tierarzt beurteilt dabei das soziale Verhalten des Tieres und das potenzielle Risiko. Besteht der Hund die Prüfung, darf der Halter ihn behalten – allerdings nur unter strengen Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Region setzt nicht auf pauschale Verbote bestimmter Rassen, sondern entscheidet im Einzelfall und stellt die Eigenverantwortung der Besitzer in den Vordergrund. Die meisten Bissvorfälle gehen auf mangelnde Führung oder Erziehung zurück, nicht allein auf die Rasse des Hundes. Neue Vorschriften verlangen nun von allen, die sich in Niedersachsen einen Hund anschaffen, den Nachweis über Sachkunde in artgerechter Haltung.

Die Zukunft des American Bully XL hängt von den Testergebnissen ab. Mögliche Konsequenzen reichen von einer Vermittlung in ein neues Zuhause über eine verpflichtende Verhaltenstherapie bis hin – nur im äußersten Notfall – zur Euthanasie. Dieser letzte Schritt käme nur infrage, wenn eine Therapie als aussichtslos gilt oder beim Tier eine unbehandelbare medizinische Diagnose vorliegt.

Der Hund bleibt bis zur abschließenden Beurteilung in behördlicher Obhut. Der Fall zeigt, wie Niedersachsen versucht, öffentlichen Schutz und Tierschutz in Einklang zu bringen. Die nächsten Schritte hängen von den Erkenntnissen der Tierärztin oder des Tierarztes sowie dem Ergebnis des Wesenstests ab.

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