19 March 2026, 20:26

Taxipreise in Chemnitz steigen 2026 und 2027 deutlich an – das ändert sich

Plakat mit einem Zug auf den Schienen mit mehreren Menschen in der Nähe, das 'The American Jobs Plan Will Expand Affordable Public Transportation.' bewirbt.

Taxipreise in Chemnitz steigen 2026 und 2027 deutlich an – das ändert sich

Taxipreise in Chemnitz steigen in den nächsten zwei Jahren kräftig an

Der Stadtrat hat Erhöhungen der Grundgebühren, Kilometerpauschalen und Zuschläge für größere Fahrzeuge beschlossen. Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund gestiegener Betriebskosten, darunter ein deutlicher Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns.

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Die neue Preisstruktur basiert auf einer Änderung der Taxitarifverordnung, die am 1. Mai 2026 in Kraft tritt. Demnach steigt die Grundgebühr auf 4,50 Euro, während auch die Kilometer- und Wartezeitentgelte angehoben werden. Durch diese erste Anpassung werden die Durchschnittspreise voraussichtlich um 15 bis 16 Prozent steigen.

Der Zuschlag für Großraumtaxis erhöht sich im Mai 2026 auf 7 Euro und im Januar 2027 auf 7,50 Euro. Gleichzeitig wird die Grundgebühr erneut angepasst und beträgt dann 5,20 Euro. Diese zweite Erhöhung wird die Gesamtpreise voraussichtlich um weitere 7 Prozent in die Höhe treiben.

Die Änderungen wurden von der Taxigenossenschaft Chemnitz eG nach Abstimmungen mit lokalen Behörden und Branchenvertretern vorgeschlagen. Eine weitere wichtige Neuerung: Künftig müssen alle Taxis auf Kundenwunsch bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Die Anpassungen spiegeln die allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen wider, darunter steigende Lohnkosten. Allein in Sachsen ist der Mindestlohn in den letzten Jahren von 9,35 Euro auf 12,82 Euro gestiegen.

Während die Lohnerhöhungen rund 200.000 Beschäftigten höhere Einkommen bescherten, belasteten sie gleichzeitig die Gewinnmargen in Niedriglohnbranchen wie Einzelhandel und Gastronomie. Für Taxiunternehmen schlagen die höheren Kosten nun direkt auf die Tarifgestaltung durch.

Die Preiserhöhungen erfolgen in zwei Stufen: Die erste tritt im Mai 2026, die zweite im Januar 2027 in Kraft. Fahrgäste müssen sich auf höhere Fahrtkosten einstellen, während Unternehmen sich an die neuen Zahlungsregeln anpassen müssen. Ziel der Änderungen ist es, die gestiegenen Betriebskosten mit dem Erhalt tragfähiger Dienstleistungen in Einklang zu bringen.

Quelle