Strengere Online-Werbung: Apotheken müssen Kooperationen mit Plattformen prüfen
Senta ScheelStrengere Online-Werbung: Apotheken müssen Kooperationen mit Plattformen prüfen
Deutsche Apotheken müssen sich nun an strengere Regeln für die Online-Werbung von verschreibungspflichtigen Medikamenten halten. Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt klar, dass bereits die indirekte Bewerbung solcher Arzneimittel illegal ist. Die Entscheidung setzt Apotheken unter Druck, ihre Kooperationen mit digitalen Plattformen zu überprüfen – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Werbeverbote gesamte Wirkstoffgruppen von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfassen, die dieselbe Erkrankung behandeln. Das bedeutet, dass Plattformen keine Arzneimittel für spezifische Krankheiten bewerben dürfen – selbst wenn keine konkreten Produkte genannt werden. Das Urteil erstreckt sich auch auf medizinisches Cannabis und andere kontrollierte Substanzen.
Zuvor hatte das Landgericht Berlin II festgestellt, dass Apotheken eine Mitverantwortung für rechtswidrige Werbung der Plattformen tragen, mit denen sie zusammenarbeiten. Werden auf einer Plattform illegal verschreibungspflichtige Medikamente beworben, können die daran angebundenen Apotheken mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonte, dass Apotheken die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen müssen, unabhängig davon, wer die Plattform betreibt.
Die AKNR kündigte an, das Urteil zu analysieren und weitere rechtliche Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einzuleiten. Apotheken ist es nun untersagt, mit Plattformen zusammenzuarbeiten, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt. Ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt war in einem Fall mit der Plattform DoktorABC zu einem anderen Schluss gekommen, doch die aktuelle Entscheidung hebt diese Rechtsprechung auf.
Apotheken müssen sich nun von Plattformen distanzieren, die gegen diese Regeln verstoßen. Andernfalls drohen Klagen und Gefährdung ihrer Betriebserlaubnis. Das Urteil zwingt die Apotheken, ihre digitalen Partnerschaften neu zu bewerten. Wer mit nicht konformen Plattformen kooperiert, riskiert Bußgelder oder den Lizenzentzug. Die AKNR wird voraussichtlich als Nächstes gegen verbleibende illegale Werbepraktiken in der Branche vorgehen.






