Streit um Mindestlohn: Sollten Saisonarbeiter in der Landwirtschaft weniger verdienen?
Senta ScheelBewerbung zum Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter - Streit um Mindestlohn: Sollten Saisonarbeiter in der Landwirtschaft weniger verdienen?
In Deutschland hat sich eine Diskussion über Mindestlohnregelungen für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft entfacht. Die CDU hat vorgeschlagen, diese Arbeiter vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen – mit der Begründung, dies komme sowohl Landwirten als auch Beschäftigten zugute. Die SPD lehnt den Vorstoß hingegen entschieden ab und warnt vor einer Gefährdung fairer Löhne.
Den Anstoß gab der Deutsche Bauernverband, der vorschlug, Saisonkräften nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen – was einer Kürzung um 20 Prozent gegenüber dem aktuellen Satz entspräche. Verbandspräsident Joachim Rukwied argumentierte, die Änderung erleichtere die Einstellung von Arbeitskräften während der Erntehochsaison.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich aufgeschlossen für den Vorschlag. Er hatte bereits zuvor Signal gegeben, die Lohnregeln für Saisonarbeiter anpassen zu wollen. Auch die CDU unterstützte die Idee und verwies darauf, dass viele dieser Arbeitskräfte aus Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten kämen und nur vorübergehend in Deutschland blieben.
Die SPD widersprach umgehend. Parteivertreter betonten, alle Arbeitnehmer hätten Anspruch auf einen Lohn, der sie vor Armut schütze. Faire Bezahlung dürfe nicht davon abhängen, wo jemand herkomme oder wie lange er im Land bleibe.
Die CDU brachte zudem vor, niedrigere Löhne könnten es ermöglichen, mehr Saisonarbeiter einzustellen – und sah darin eine Win-win-Situation für Landwirte und Beschäftigte in stoßweisen Arbeitsphasen.
Der Vorschlag stößt jedoch auf massiven politischen Widerstand. Sollte er umgesetzt werden, hätte dies Lohnkürzungen für tausende Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zur Folge. Die weitere Entwicklung hängt nun von den Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien ab.






