Steuerzahlerbund klagt gegen GEZ-Gebühren: Millionen könnten profitieren
Gesa EigenwilligSteuerzahlerbund klagt gegen GEZ-Gebühren: Millionen könnten profitieren
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des rundfunkbeitragspflichtigen GEZ-Gebührenmodells infrage. Mit einer Musterklage will der Verband Änderungen erzwingen, die Millionen Steuerzahler im Land betreffen könnten.
Der Fall liegt nun beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kläger hatte versucht, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen – doch das Finanzamt lehnte den Antrag ab.
Falls das Gericht der Klage stattgibt, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden. Die Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro Entlastung. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten.
Der Steuerzahlerbund argumentiert, dass das aktuelle System ungerecht sei, da es Abzüge für eine zwingend zu zahlende Gebühr verweigere. Ein Erfolg vor Gericht würde es Bürgern ermöglichen, einen Teil ihrer Beiträge über die jährliche Steuererklärung zurückzuholen.
Das Urteil in diesem Verfahren könnte weitreichende Folgen haben: Entscheidet das Gericht zugunsten der Kläger, könnten Millionen Deutsche Anspruch auf teilweise Erstattungen erhalten – abhängig von ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.






