Sonderangebot für den Umtausch von Führerscheinkarten
Zusätzlicher Service für den Umtausch von Führerscheinkarten
Am Montag, dem 12. Januar 2026, bietet die Führerscheinstelle der Stadt Chemnitz von 13 bis 16 Uhr eine Sonderöffnung für den Umtausch von Kartenführerscheinen in EU-Kartenführerscheine an. Termine können ab sofort unter der Behördenrufnummer 115 oder per E-Mail an [email protected] vereinbart werden. Im Antrag sollten der Grund der Beantragung, Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer sowie die ausstellende Behörde angegeben werden. Anschließend wird eine Bestätigung mit dem genauen Termin und dem jeweiligen Terminode per E-Mail zugesandt.
Das Angebot richtet sich vor allem an Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, die einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde. Die Frist für den Umtausch dieser unbefristeten Kartenführerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein endet am 19. Januar 2026. Inhaber von Papierführerscheinen mussten ihren alten Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2025 gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Ausgenommen sind Führerscheininhaber, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden – sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Chemnitzer Führerscheinstelle verlängert Öffnungszeiten für Führerschein-Umtausch
Die Führerscheinstelle der Stadt Chemnitz erweitert am Montag, dem 12. Januar 2026, ihre Öffnungszeiten, um Bürgerinnen und Bürgern den Umtausch alter Führerscheine zu erleichtern. In einer Sondersprechstunde von 13 bis 16 Uhr können Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ihren Führerschein gegen das neue EU-Kartenformat austauschen. Hintergrund ist eine EU-weite Regelung, die vorsieht, dass alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 auf das neue Format umgestellt werden müssen.
Im Fokus stehen dabei Chemnitzer mit älteren Kartenführerscheinen, die in das befristete EU-Standardformat überführt werden müssen. Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, während Inhaber von Papierführerscheinen ihre Dokumente bereits bis zum 19. Januar 2025 hätten umtauschen müssen.
Für die Terminvereinbarung sind Name (einschließlich Geburtsname), Geburtsdatum, Führerscheinnummer und die ausstellende Behörde anzugeben. Anmeldungen sind über die Hotline 115 oder per E-Mail an [email protected] möglich. Die Behörde rät zu einer frühzeitigen Terminbuchung, da die Bearbeitungsdauer variieren kann. Die Sonderöffnung am 12. Januar wurde von Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD) gemeinsam mit anderen lokalen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern angekündigt und ist Teil erweiterter Bürgersprechstunden, die für Januar und Februar 2026 geplant sind. Bei Führerscheinen mit Ablaufdatum kann die Verlängerung bereits bis zu sechs Monate vor Fristende beantragt werden.
Mit den verlängerten Öffnungszeiten soll der Wechsel zum neuen EU-Kartenführerschein erleichtert werden. Betroffene müssen ihre unbefristeten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die Behörde empfiehlt, Termine frühzeitig zu vereinbaren, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
