Sachsens neues Polizeigesetz scheitert an verfassungsrechtlichen Hürden und Zeitdruck
Gesa EigenwilligSachsens neues Polizeigesetz scheitert an verfassungsrechtlichen Hürden und Zeitdruck
Die sächsische Koalitionsregierung hat nach monatelangen Verzögerungen einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Der von Innenminister Armin Schuster vorgelegte Vorschlag geht nun in die Anhörungsphase und wird im Landtag debattiert. Allerdings berücksichtigt der Entwurf zentrale Bedenken des Verfassungsgerichts nicht ausreichend.
Das bisherige Polizeigesetz, das 2019 in Kraft trat, war vor 20 Monaten vom Gericht gekippt worden. Als Frist für eine Nachbesserung setzte das Gericht den 30. Juni 2026 – der CDU-SPD-Koalition bleiben damit nur noch 266 Tage, um eine überarbeitete Fassung zu verabschieden. Die Verzögerungen bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes gehen auf die Landtagswahl des vergangenen Jahres, die Regierungsbildung und Haushaltsverhandlungen zurück.
Die Linke und die Grünen, die das Gesetz bereits früher angefochten hatten, lehnen den aktuellen Entwurf bereits ab. Damit fehlt der Koalition die einstige Mehrheit im Parlament, was die Verabschiedung erschwert. Schuster plant unter anderem umstrittene Maßnahmen wie KI-gestützte Datenanalysen und einen Ausbau der biometrischen Videoüberwachung.
Für die erste Minderheitsregierung Sachsens ist dies das dritte große Vorhaben. Zu den vorherigen Meilensteinen zählten die Wiederwahl von Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Verabschiedung des Haushalts 2025. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Prüfung, wo mit weiterem Widerstand zu rechnen ist.
Bis zum gerichtlichen Stichtag 2026 muss das neue Polizeigesetz finalisiert werden. Ohne Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben drohen weitere Klagen. Ungewiss bleibt, ob es der Koalition ohne breite parteiübergreifende Unterstützung gelingt, die Zustimmung zu sichern.
