Sachsens Innenminister fordert Zwangshaft für unkooperative Ausländer zur Durchsetzung von Abschiebungen
Gabriel HethurSchuster will Haft für ausreisepflichtige Ausländer - Sachsens Innenminister fordert Zwangshaft für unkooperative Ausländer zur Durchsetzung von Abschiebungen
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat vorgeschlagen, Zwangshaft anzuwenden, um die Abschiebung von Ausländern durchzusetzen, die sich der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigern. Der Politiker argumentiert, dass schärfere Maßnahmen notwendig seien, um gegen Personen vorzugehen, die gezielt rechtliche und administrative Verfahren behindern.
Schuster kritisierte den aktuellen Menschenrechtsrahmen und behauptete, dieser verhindere Abschiebungen in Länder mit angeblich unzureichenden Asylbedingungen. Er forderte Reformen der Europäischen Menschenrechtskonvention, um insbesondere die Abschiebung von Schwerverbrechern und Terrorverdächtigen in Drittstaaten zu ermöglichen.
Der Minister setzte sich zudem für ein „Beschleunigtes Verfahren“ ein, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. Er schlug vor, am Flughafen Leipzig-Halle in Sachsen ein bundesweites Abschiebezentrum einzurichten. Darüber hinaus schlug Schuster eine maximale Haftdauer von sechs Monaten vor – bezeichnet als „Abschiebehaft“ – für Personen, die sich ihrer Abschiebung widersetzen. Seine Äußerungen richteten sich gegen Menschen, denen er vorwirft, die Behörden durch Ausnutzung rechtlicher Schlupflöcher „an der Nase herumzuführen“, um Abschiebungen zu verzögern oder zu umgehen. Schuster betonte, dass eine konsequentere Durchsetzung notwendig sei, um die öffentliche Sicherheit und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems zu wahren.
Zu den Vorschlägen gehören eine sechmonatige Höchstdauer für Abschiebehaft bei unkooperativen Personen sowie ein zentrales Abschiebezentrum in Sachsen. Schuster will damit Abschiebungen beschleunigen und gleichzeitig Menschenrechtsbestimmungen reformieren, um Abschiebungen in derzeit als unsicher eingestufte Länder zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen sich auf abgelehnte Asylbewerber, verurteilte Straftäter und Sicherheitsrisiken beziehen.
