Sachsen macht Wildcamp-Verbot im Nationalpark dauerhaft – zum Schutz seltener Vögel
Gabriel HethurSachsen verlängert Regeln für Übernachtungen im Nationalpark - Sachsen macht Wildcamp-Verbot im Nationalpark dauerhaft – zum Schutz seltener Vögel
Sachsen verlängert Regeln für Übernachtungen im Nationalpark
Sachsen verlängert Regeln für Übernachtungen im Nationalpark
- Dezember 2025
Sachsen hat das saisonale Verbot des Wildcampens im Nationalpark Sächsische Schweiz dauerhaft verankert. Die Entscheidung folgt auf drei Jahre mit weniger Störungen und verbesserten Naturschutzerfolgen, seit die Regelung 2022 erstmals eingeführt wurde. Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch gab die Änderung im Rahmen eines aktualisierten Managementplans für das Schutzgebiet bekannt.
Das Verbot war ursprünglich erlassen worden, um bedrohte Vogelarten wie Wanderfalken, Uhus und Schwarze Störche zu schützen. Zudem sollte es die Zahl der durch Camper verursachten Waldbrände während der kritischen Brutzeit verringern. Nach den neuen Regeln bleibt das Verbot des Boofens – der Klettertradition des Biwakierens – jedes Jahr vom Februar bis zum 15. Juni bestehen.
Die dauerhafte Ausweitung der Regelung spiegelt die anhaltenden Bemühungen wider, Naturschutz und Freizeitnutzung im Einklang zu halten. Camper und Kletterer müssen ihre Besuche künftig an die jährliche Schließperiode anpassen. Die Behörden werden die Auswirkungen des Verbots auf die Tierwelt und die Brandgefahr in den kommenden Jahren weiter beobachten.
