Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Gabriel HethurSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Betroffenen, ihre Daten ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Bisher haben 976 Personen von der Neuregelung Gebrauch gemacht – überwiegend Erwachsene, nicht Minderjährige.
Der Fachverband der Standesämter hat die Reform geprüft und überwiegend positiv bewertet. Den Daten zufolge war nur ein kleiner Teil der Antragstellenden minderjährig. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler verwies darauf, dass von den 976 Fällen etwa 40 Minderjährige betrafen, wobei es sich meist um Änderungen von weiblich zu männlich handelte.
Das Gesetz erlaubt zudem eine zweite Änderung des Geschlechtseintrags nach einer einjährigen Wartefrist. Solche Fälle blieben jedoch selten: Die Landesregierung bestätigte lediglich vier Personen, die eine erneute Anpassung vorgenommen haben – weitere Details wurden nicht erfasst.
Der Verband prüft nun mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt seit mehreren Monaten, und fast 1.000 Menschen haben es bereits genutzt. Zwar sind zweite Änderungen weiterhin die Ausnahme, doch das Gesetz bleibt in Bewegung. Weitere Anpassungen könnten folgen, darunter strengere Regeln für Vorbestrafte.






