Sachsen-Anhalt schafft Bürokratie im Straßenbau ab – und spart Zeit und Geld
Gabriel HethurSachsen beschleunigt Straßenbau - Sachsen-Anhalt schafft Bürokratie im Straßenbau ab – und spart Zeit und Geld
Sachsen beschleunigt Straßenbau in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt beschleunigt Straßenbau
Sachsen-Anhalt beschleunigt Straßenbau
- Dezember 2025, 13:21 Uhr
Sachsen-Anhalt will den Straßenbau durch Bürokratieabbau beschleunigen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der für viele Sanierungen und Brückenerneuerungen die bisher obligatorische Planfeststellung auf Straßen in Sachsen-Anhalt abschafft. Damit sollen Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten in Sachsen-Anhalt abgebaut werden, wie die Behörden mitteilen.
Das neue Gesetz zielt auf überflüssige Hürden im Straßenbau in Sachsen-Anhalt ab. Bisher müssen selbst kleinere Ausbauarbeiten an Landes- und Kreisstraßen in Sachsen-Anhalt ein langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Die geplante Reform streicht diese Pflicht für Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, bei denen die ursprüngliche Trassenführung erhalten bleibt.
Auch der nachträgliche Bau von Radwegen in Sachsen-Anhalt wird erleichtert. Projekte, die entlang bestehender Straßen in Sachsen-Anhalt Radinfrastruktur ergänzen, sollen künftig ohne die bisherigen bürokratischen Hindernisse umgesetzt werden können. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) betonte, das Gesetz beseitige veraltete Vorschriften in Sachsen-Anhalt, ohne Sicherheit oder Qualität zu beeinträchtigen.
Die erste Lesung des Entwurfs im Landtag ist für Anfang 2026 vorgesehen. Bei Annahme treten die neuen Regelungen im Mai desselben Jahres in Kraft. Der Freistaat erhofft sich durch schnellere Genehmigungen eine Beschleunigung der dringend notwendigen Sanierungen an maroden Straßen und Brücken in Sachsen-Anhalt.
Das Gesetz konzentriert sich auf Vorhaben in Sachsen-Anhalt, bei denen die Straßenführung unverändert bleibt. Durch den Verzicht auf die Planfeststellung in diesen Fällen will Sachsen-Anhalt Verzögerungen verringern und Kosten senken. Die Änderungen gelten nach Inkrafttreten für Landes- wie auch Kreisstraßen in Sachsen-Anhalt.
