Rechtsaktivistin in Deutschland: Ich ändere mein Geschlecht erneut
Sibilla HartungRechtsaktivistin in Deutschland: Ich ändere mein Geschlecht erneut
Rechter Aktivist in Deutschland: Ich wechsle mein Geschlecht erneut
Teaser: Marla-Svenja Liebich, früher als Sven bekannt, beantragt nach unterlassener Haftantrittsmeldung erneut einen Geschlechtswechsel – und stellt Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz auf die Probe.
Artikeltext:
Die verurteilte rechtsextreme Aktivistin Marla-Svenja Liebich ist weiterhin auf der Flucht, nachdem sie sich im August nicht wie vorgeschrieben in Haft begeben hat. Ursprünglich war sie im Juli 2023 wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Seitdem hat Liebich einen erneuten Antrag auf Änderung ihres rechtlichen Geschlechtseintrags gestellt – diesmal zu „divers“ oder „ohne Angabe“ – während sie sich den Behörden entzieht.
Der Fall hat die Debatte um das deutsche Selbstbestimmungsgesetz neu entfacht. Kritiker werfen dem Gesetz vor, Schlupflöcher zu bieten, die es Straftätern ermöglichen, durch Identitätswechsel der Justiz zu entkommen.
Liebich, die früher als Sven bekannt war, wurde nach deutschen Hassrede-Gesetzen verurteilt, weil sie Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ verkauft und hetzerische Äußerungen über LGBTQ+-Personen getätigt hatte. Sie hatte queere Aktivist:innen als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet und öffentlich Regenbogenflaggen verbrannt. Trotz des Urteils erschien sie nie im Frauengefängnis Chemnitz, um ihre Strafe anzutreten.
Im November reichte Liebich einen neuen Antrag auf Änderung ihres Geschlechtseintrags ein. Dieser wurde abgelehnt, nachdem sie einen verpflichtenden Termin am 6. November versäumt hatte. Die Behörden vermuten, dass sie ins Ausland geflohen sein könnte, ihr genauer Aufenthaltsort ist jedoch unbekannt. Ein Haftbefehl wurde erlassen, doch Online-Aktivitäten deuten darauf hin, dass sie sich im Ausland aufhalten könnte.
Die Affäre setzt die Politik unter Druck: Innenminister Alexander Dobrindt fordert schärfere Kontrollen im Selbstbestimmungsgesetz. Kritiker bemängeln, dass das aktuelle System – das Geschlechtsänderungen durch einfache Erklärung ermöglicht – zu wenig Überprüfungsmechanismen bietet. Liebichs wiederholte Versuche, ihre rechtliche Identität zu ändern, während sie sich der Haft entzieht, haben die Diskussion darüber verschärft, wie mit solchen Fällen umgegangen werden soll.
Ihre anhaltende Flucht und die Bemühungen, ihren rechtlichen Status zu ändern, offenbaren Lücken im deutschen Anerkennungsverfahren für Geschlechtswechsel. Der Fall hat Reformforderungen ausgelöst; Behörden prüfen nun Möglichkeiten, um Missbrauch des Systems künftig zu verhindern.
Stand Dezember 2025 bleibt Liebich flüchtig – und wirft weiterhin Fragen zur Durchsetzung des Gesetzes und zur Verantwortlichkeit auf.
