P-Konten: Warum der Schutz vor Pfändung oft zur Falle wird
Deutschland verzeichnet bis zu 350.000 Kontopfändungen pro Monat. Viele Betroffene sind auf geschützte Konten – sogenannte P-Konten – angewiesen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten abzusichern. Doch diese Konten sind oft mit unerwarteten Einschränkungen und rechtlichen Hürden verbunden.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth macht im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung (15. bis 19. Juni) auf die Probleme mit P-Konten aufmerksam. Das diesjährige Motto lautet: „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird.“
Ein P-Konto soll eigentlich einen monatlichen Freibetrag von 1.560 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Doch Banken verweigern mitunter die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto oder stellen zusätzliche Bedingungen – was gegen geltendes Recht verstößt. Gemeinsame Konten lassen sich zudem nicht so einfach in P-Konten umwandeln wie Einzelkonten.
Selbst bei ausreichender Deckung können bei P-Konto-Inhabern Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen am Automaten abgelehnt werden. Das Konto muss auf Guthabenbasis geführt werden, eine Überziehung ist nicht möglich. Die Umstellung auf ein P-Konto darf zudem keine Änderungen an bestehenden Vertragsbedingungen mit sich bringen – etwa höhere Gebühren oder gesperrte Debitkarten. Nutzer sollten ihre Zahlungen genau prüfen und priorisieren, um die wichtigsten Ausgaben zu decken.
Die Aktionswoche soll auf die Tücken der Pfändungsschutzkonten aufmerksam machen. Viele Menschen haben trotz gesetzlichem Schutz Schwierigkeiten, an ihr eigenes Geld zu kommen. Banken und Kontoinhaber müssen die Regeln einhalten, um unnötige Härten zu vermeiden.






