OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf mit juristischer Referendarausbildung beginnen
Gabriel HethurOVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf mit juristischer Referendarausbildung beginnen - OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf mit juristischer Referendarausbildung beginnen
OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen
OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen
OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen
- November 2025, 10:28 Uhr
Ein ehemaliger Rechtsextremist hat das Recht erstritten, in Sachsen ein juristisches Referendariat zu beginnen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied im Dezember 2024, dass der Mann, bekannt als Björn Höcke, das zweijährige praktische Ausbildungsprogramm aufnehmen darf. Damit hob das Gericht eine vorherige Ablehnung des Verwaltungsgerichts Leipzig auf.
Das Referendariat bereitet angehende Juristen auf das zweite Staatsexamen vor und qualifiziert sie für Tätigkeiten als Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.
Höcke war zuvor in rechtsextremen Gruppen aktiv, darunter dem Jugendverband Junge Alternative in Sachsen-Anhalt und dem Verein Ein Prozent e.V. Trotz dieser Vergangenheit fand das OVG keine Belege für strafbares Verhalten. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Die Entscheidung stützt sich auf ein Grundsatzurteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2022. Damals wurde festgehalten, dass nur strafrechtlich relevantes Handeln einen Ausschluss vom Referendariat rechtfertigen könne. Höckes frühere Versuche, in die Ausbildung aufgenommen zu werden, waren gescheitert – diesmal sprach ihm jedoch die geltende Rechtslage zu seinen Gunsten.
Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte später, dass Referendare die verfassungsmäßigen Werte nicht aktiv bekämpfen dürfen. Dies gelte auch in Fällen mit Bezügen zur rechtsextremen Szene.
Mit dem Beschluss des OVG kann Höcke nun seine juristische Ausbildung antreten. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen auf, die bei der Zulassung politisch umstrittene Bewerber gelten. Da das Urteil bindend ist, sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.
