Neues Tariftreuegesetz treibt Unternehmen aus öffentlichen Ausschreibungen
Gabriel HethurNeues Tariftreuegesetz treibt Unternehmen aus öffentlichen Ausschreibungen
Ein neues Gesetz erschwert Unternehmen in Deutschland die Bewerbung um öffentliche Aufträge. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (TTG), das Ende Februar 2026 verabschiedet wurde, zwingt Firmen, strenge Vorgaben zu Löhnen und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Viele Betriebe klagen nun über den zusätzlichen bürokratischen Aufwand – einige ziehen sich sogar ganz aus öffentlichen Ausschreibungen zurück.
Das TTG schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhält, die Tarifverträge zu Bezahlung, Urlaub und Arbeitszeiten einhalten muss. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen. Ausgenommen von den Regeln bleiben jedoch Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts, durchgeführt im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), zeigt, dass 75 Prozent von 1.000 befragten Unternehmen die bürokratischen Anforderungen als überzogen empfinden. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte, das Gesetz werde Firmen davon abhalten, sich um Aufträge zu bewerben, und bezeichnete die aktuellen Hürden als für die meisten Betriebe nicht bewältigbar.
Die Bedenken sind so gravierend, dass 43 Prozent der befragten Unternehmen nun erwägen, öffentliche Aufträge künftig ganz zu meiden. Der Bundesrat wird das Gesetz an diesem Freitag beraten – ohne feste Vorgabe, wie viele Bundesländer vor der Abstimmung eine offizielle Position einreichen müssen.
Das TTG stößt bereits auf scharfe Kritik von Arbeitgeberseite, die darin unnötige Bürokratie sieht. Bleibt das Gesetz unverändert, könnten sich weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben – und die Auswahl für die staatliche Beschaffung schrumpft. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird entscheiden, ob die Regeln bestehen bleiben oder nachgebessert werden.






