14 April 2026, 20:25

Neues Gesetz: Widerrufsbutton macht Online-Kündigungen ab 2026 einfacher

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Genehmigung eines Gesetzes durch die Regierung.

Neues Gesetz: Widerrufsbutton macht Online-Kündigungen ab 2026 einfacher

Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, das die Kündigung von Online-Verträgen für Verbraucher vereinfacht. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz sieht einen sogenannten "Widerrufsbutton" vor, der den Prozess erleichtern soll. Unternehmen müssen nun ihre Websites und Richtlinien anpassen, um den aktualisierten Vorschriften zu entsprechen.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und verpflichtet Unternehmen, einen deutlich sichtbaren "Widerrufsbutton" auf ihren Websites und Online-Shops einzubinden. Dieser Button muss sich optisch von anderen Links abheben und entweder im Header oder Footer platziert sein, damit er jederzeit leicht auffindbar ist.

Der Button leitet Verbraucher zu einem Widerrufsformular weiter, in dem sie ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben können. Ein zweistufiger Bestätigungsprozess stellt sicher, dass der Widerruf bewusst erfolgt. Nach dem Absenden müssen Unternehmen unverzüglich eine automatische Eingangsbestätigung versenden.

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Zusätzlich müssen Firmen ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren und darin auf den Button sowie dessen Standort hinweisen. Unter Umständen sind auch Anpassungen der Datenschutzbestimmungen nötig, um die neue Datenerfassung im Rahmen des Widerrufsverfahrens abzubilden.

Der "Widerrufsbutton" soll Vertragskündigungen für Verbraucher schneller und unkomplizierter gestalten. Unternehmen sind verpflichtet, die Änderungen umzusetzen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das neue System soll voraussichtlich Anfang 2026 mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen.

Quelle