Neue Friedhofssatzung: Mehr Kosten, mehr Optionen – was sich 2026 ändert
Gesa EigenwilligNeue Friedhofssatzung: Mehr Kosten, mehr Optionen – was sich 2026 ändert
Überarbeitete Friedhofssatzung steht zur Abstimmung im Stadtrat
Am 29. April 2026 soll der Stadtrat über eine novellierte Friedhofssatzung entscheiden. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Gebühren an die Inflation anzupassen und gleichzeitig eine vollständige Kostendeckung für Verwaltungsleistungen und Bestattungsdienste sicherzustellen. Bei Annahme der Vorlage werden neue Finanzierungsmodelle und erweiterte Bestattungsoptionen für die Bürger eingeführt.
Die überarbeitete Satzung sieht Gebührensenkungen für bestimmte Einrichtungen vor, die auf aktualisierten Berechnungsmethoden basieren. Gleichzeitig steigen die Preise für Grabstellen, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent.
Neu geschaffen wird ein Bestattungsbereich für "Engelskinder", der eine gemeinsame Gedenkstätte ohne zusätzliche Gebühren bietet. Zudem dürfen Urnenrasengräber künftig zwei Urnen aufnehmen, und individualisierte Grabsteine werden nun gestattet.
Durch die Anpassungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Ziel sei es, so die Verantwortlichen, ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die städtischen Friedhöfe zu etablieren.
Die überarbeitete Satzung wird im April 2026 zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht. Bei Zustimmung treten die Änderungen kurz darauf in Kraft und wirken sich auf Bestattungsgebühren, Gedenkoptionen sowie die Einnahmen für die Friedhofspflege aus. Die Stadt betont, dass Zuschüsse weiterhin gewährt werden, um die Belastung für Angehörige zu mildern.






