17 June 2026, 19:24

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ für alle digital abgeschlossenen Verträge anzeigen. Die Regelung ist zwar bereits Teil des deutschen Rechts, wurde aber noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt.

Die Richtlinie schreibt vor, dass der Button gut erkennbar und entsprechend beschriftet sein muss. Die Kündigung eines Vertrags darf nicht schwieriger sein als dessen Abschluss. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Verbraucher erhalten nach der Stornierung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. Der neue Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt gilt.

Während Deutschland die Regelung bereits umgesetzt hat, müssen andere EU-Länder sie zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie für Unternehmen dort gilt. Ziel der Änderung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen zu vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum 19. Juni erfüllen – andernfalls droht eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher. Derzeit gilt die Pflicht nur in Deutschland, bis auch andere Mitgliedstaaten sie übernehmen.

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