NDR eskaliert Rechtsstreit um zensierten ARD-Bericht über Julian Reichelt
Gabriel HethurNDR eskaliert Rechtsstreit um zensierten ARD-Bericht über Julian Reichelt
Der Rechtsstreit um den ARD-Bericht von 2023 über den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt ist auch mehr als zwei Jahre später noch nicht beigelegt. Wichtige Passagen der Sendung waren nach einer einstweiligen Verfügung, die Reichelt erstritten hatte, zensiert worden. Nun treibt der NDR das Verfahren voran und fordert eine vollständige Verhandlung, um die geschwärzten Inhalte wiederherzustellen.
Der Streit begann 2022, als Der Spiegel erstmals über mutmaßliches Fehlverhalten Reichelts berichtete. Ein Jahr später sendete ARD in der Reihe Reschke Fernsehen einen Beitrag, in dem ihm vorgeworfen wurde, während seiner Zeit als Bild-Chef Frauen zu sexuellen Beziehungen gedrängt zu haben. Reichelt wies die Vorwürfe zurück und ging juristisch dagegen vor – mit der Folge, dass die ARD kritische Passagen aus der Sendung entfernen musste.
Der Bericht ist inzwischen nicht mehr in der ARD-Mediathek abrufbar, da die übliche zweijährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dennoch hat sich der NDR entschieden, den Fall durch ein vollständiges Gerichtsverfahren eskalieren zu lassen. Der Sender plant, Zeugen zu laden, darunter eine Frau, die behauptet, Reichelt habe sie zu einer Beziehung genötigt.
Das deutsche Justizsystem ist bekannt für seine Langsamkeit, insbesondere in Presserechtsfällen – eine Lösung des Streits könnte daher noch in weiter Ferne liegen. Sollten Zeugen öffentlich aussagen, könnten die Verhandlungen für Axel Springer, Reichelts ehemaligen Arbeitgeber, unangenehm werden. Einige Frauen, die sich geäußert hatten, sollen berufliche Konsequenzen erlebt haben.
Warum der NDR den Fall weiterverfolgt, hat der Sender nicht erklärt.
Die Reichelt-Affäre, die sich nun bis ins Frühjahr 2026 zieht, wirft weiterhin zentrale Fragen auf. Da der NDR auf eine Verhandlung drängt, könnte der Rechtsstreit eine öffentliche Aufarbeitung der ursprünglichen Vorwürfe erzwingen. Die Entscheidung könnte maßgeblich von Zeugenaussagen abhängen – und davon, ob die Gerichte die Zensur der beanstandeten Passagen aufheben.






