Mainz passt umstrittene Beherbergungssteuer nach Hotelprotesten an
Gesa EigenwilligMainz passt umstrittene Beherbergungssteuer nach Hotelprotesten an
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer nach früherer Kritik überarbeitet. Die aktualisierte Fassung enthält zentrale Änderungen, um Bedenken aus der Hotelleriebranche Rechnung zu tragen. Die Behörden streben nun einen ausgewogeneren und praxisnäheren Ansatz an.
Der ursprüngliche Entwurf war auf starken Widerstand lokaler Hotels gestoßen. Als Reaktion passte die Verwaltung mehrere Regelungen an, um den Übergang zu erleichtern. Eine wichtige Neuerung sieht vor, dass Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, bis zum 31. März 2027 von der Steuerzahlung befreit bleiben.
Eine weitere bedeutende Anpassung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Diese Änderung soll die finanzielle Belastung für Beherbergungsanbieter verringern. Der Finanz- und Hauptausschuss wird die überarbeitete Satzung am 6. Mai 2026 beraten.
Nach der Zustimmung des Ausschusses geht die Vorlage zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat. Die Übergangsregelung soll Unternehmen Zeit geben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Die aktualisierte Satzung enthält nun klarere Haftungsregeln sowie eine befristete Befreiung. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Auswirkungen auf bestehende Verträge abzumildern. Der Stadtrat wird nach der Ausschussberatung die endgültige Entscheidung treffen.






