LNG-Terminal vor Rügen braucht neue Genehmigung für Dieselaggregate
Gabriel HethurFlüssiggas-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben - LNG-Terminal vor Rügen braucht neue Genehmigung für Dieselaggregate
Flüssiggas-Terminal muss Genehmigung für Verbrennungsmotoren einholen
Flüssiggas-Terminal muss Genehmigung für Verbrennungsmotoren einholen
Flüssiggas-Terminal muss Genehmigung für Verbrennungsmotoren einholen
- Dezember 2025, 17:38 Uhr
Deutschlands erstes schwimmendes LNG-Terminal vor Rügen muss nun eine neue Genehmigung einholen, um seine bordseitigen Dieselaggregate weiter nutzen zu dürfen. Ursprünglich sollte die Anlage bis Januar 2025 auf Landstrom umgestellt werden. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil hat diese Frist verschoben und neue Vorgaben für die Umsetzung festgelegt.
Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied, dass der Betrieb der Dieselgeneratoren des Terminals einer angepassten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedarf. Dies folgte auf einen Antrag des Betreibers Deutsche Regas, die Motoren ohne formelles Zulassungsverfahren weiterbetreiben zu dürfen.
Während der Prüfung der Genehmigung bleibt das Terminal in Betrieb. Die Behörden haben eine verbindliche Frist bis April 2026 gesetzt, um das Verfahren abzuschließen. Bis dahin wird die Anlage weiterhin mit dem bestehenden dieselbetriebenen System arbeiten.
