Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung der Parteien für Berliner Wahlen
Gesa EigenwilligLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung der Parteien für Berliner Wahlen
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche Gruppen bei den anstehenden Wahlen antreten dürfen. In der Sitzung wird festgelegt, welche politischen Vereinigungen als Parteien für die Wahl zum Abgeordnetenhaus zugelassen werden. Nicht anerkannte Organisationen können weiterhin als Wählergruppen an den Bezirksverordnetenversammlungswahlen teilnehmen.
Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Der Ausschuss wird die Anträge prüfen und bewerten, ob die politischen Vereinigungen die Kriterien für den Parteistatus erfüllen.
Die Öffentlichkeit hat Zugang zur Sitzung. Der Zutritt ist solange möglich, wie Plätze verfügbar sind.
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen finden am 20. September statt. Die Entscheidungen des Ausschusses werden die Liste der Wahlteilnehmer prägen. Nicht anerkannte Gruppen können weiterhin als Wählergruppen bei den Bezirksverordnetenversammlungswahlen kandidieren.






