Hessen investiert 130 Millionen Euro in Rekord-Sportförderung bis 2038
Gabriel HethurHessen investiert 130 Millionen Euro in Rekord-Sportförderung bis 2038
Hessen startet eine große Offensive zur Stärkung seines Sports mit Rekordförderung und neuen Initiativen. Das Land hat einen Sondersportfonds über 130 Millionen Euro aufgelegt, den Haushalt für 2026 um 12,7 Prozent erhöht und die Unterstützung für Vereine sowie Spitzensportler ausgeweitet. Behörden sprechen von der größten Investition in die hessische Sportgeschichte.
Der Sportetat des Landes für 2026 steigt auf 35,6 Millionen Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Damit einher geht ein Plus von 12,7 Prozent, eine der höchsten jährlichen Steigerungen der letzten Zeit. Die zusätzlichen Mittel fließen in die Nachwuchsförderung, den Leistungssport und die Modernisierung der Infrastruktur.
Auch die Förderung für Spitzenvereine wurde deutlich aufgestockt: Die jährlichen Zuschüsse klettern um 50 Prozent auf 300.000 Euro. Gleichzeitig deckt das Programm für vereinseigene Sportstätten nun fünfmal so viele Projekte ab wie bisher. Die maximale Fördersumme pro Anlage stieg von 200.000 auf eine Million Euro, während sich der Fördersatz von 20 auf 35 Prozent erhöhte.
Herzstück der Pläne ist der neue Sondersportfonds. Über zwölf Jahre sollen damit 130 Millionen Euro in die Modernisierung des hessischen Sports fließen – darunter das Projekt Campus Sportdeutschland im Frankfurter Stadtwald, das die Zukunft des deutschen Spitzensports sichern soll. Zudem überarbeitet das Land seine Hessische Elite-Nachwuchsstrategie, den sogenannten „Hessischen Weg“, um seine Führungsrolle in der Förderung von Nachwuchs- und Leistungssport zu festigen.
Mit der Aufstockung der Mittel und den neuen Initiativen will Hessen Sportstätten aufrüsten, Athletinnen und Athleten unterstützen und seine Position als Sportstandort weiter ausbauen. Die 130 Millionen Euro, die in den kommenden zehn Jahren bereitgestellt werden, sollen nachhaltige Verbesserungen in Infrastruktur und Leistung bringen. Die Änderungen treten ab 2026 in Kraft.






