Gericht zwingt AfD zur Offenlegung ihrer Social-Media-Wahlwerbung aus 2021

Senta Scheel
Senta Scheel
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Ein nostalgisches deutsches Zeitungsinserat f├╝r "Berliner Leben" mit einer Gruppe von Menschen, hohen Geb├Ąuden und einer Br├╝cke im Hintergrund, mit der Schrift "Berliner Leben" in fetter, schwarzer Schrift.Senta Scheel

Gericht: AfD muss Informationen ├╝ber Werbeeintr├Ąge in sozialen Medien offenlegen - Gericht zwingt AfD zur Offenlegung ihrer Social-Media-Wahlwerbung aus 2021

Die rechtspopulistische AfD muss auf Anordnung Details zu ihren Social-Media-Werbekampagnen aus dem Bundestagswahlkampf 2021 offenlegen. Den Beschluss fällte das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage eines Facebook-Nutzers, der eine auf Männer zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der FDP zugeschnittene Anzeige erhalten hatte. Das Gericht berief sich dabei auf EU-Datenschutzbestimmungen und forderte mehr Transparenz.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Beschwerde eines Nutzers, der eine AfD-Werbung mit ungewöhnlichen Zielgruppenkriterien gemeldet hatte. Er wandte sich an die Berliner Datenschutzbeauftragte und argumentierte, die Werbepraktiken der Partei seien intransparent. Das Gericht gab ihm recht und verfügte, dass die AfD Inhalt, Reichweite und Zielgruppenansprache ihrer Wahlwerbung aus dem Jahr 2021 offenlegen muss.

Die AfD hatte eingewandt, eine solche Offenlegung verletze ihre verfassungsmäßigen Rechte. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und stellte klar, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Vorrang habe. Demnach muss die Partei umfassend darlegen, wie ihre Anzeigen gestaltet waren und welche Nutzer sie erreichten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen kann. Der Fall betrifft nicht die Wahlkampfstrategien der Partei aus dem Jahr 2019, da hierzu im Verfahren keine relevanten Unterlagen vorlagen.

Die AfD steht nun vor der gesetzlichen Verpflichtung, ihre Social-Media-Werbung aus dem Wahljahr 2021 nach DSGVO-Standards offenzulegen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte sie einen Präzedenzfall für den Umgang politischer Parteien mit digitaler Kampagnentransparenz schaffen. Die Partei hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss in höherer Instanz vorzugehen.