Gericht stoppt überhöhte Kosten für intelligente Stromzähler in Sachsen
Gabriel HethurGericht stoppt überhöhte Kosten für intelligente Stromzähler in Sachsen
Intelligenter Zähler: Installation darf nicht mehr als 100 Euro kosten
Teaser: Intelligente Zähler sind digitale Messsysteme, die nach und nach die analogen Stromzähler ersetzen. Die Installationskosten, die private Haushalte tragen müssen, unterliegen einer bestimmten Obergrenze – wie das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Fall bestätigt hat.
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2025, 10:12 Uhr MEZ
Schlagwörter: Wirtschaft, Energie, Finanzen
Artikeltext: Das Oberlandesgericht Dresden hat die Stadtwerke Olbernhau wegen überhöhter Gebühren für die Installation intelligenter Zähler verurteilt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Sächsischen Verbraucherzentrale, die die Preispolitik des Unternehmens anfocht. Das Urteil bestätigt die Obergrenze von 100 Euro und setzt damit ein Zeichen für fairere Abrechnungspraktiken in der gesamten Region.
Die Sächsische Verbraucherzentrale hatte die Stadtwerke Olbernhau wegen der Installationskosten verklagt. Der kommunale Versorger hatte für die Einrichtung intelligenter Zähler mehr als das Doppelte des gesetzlich zulässigen Betrags berechnet. Nach deutschen Vorschriften dürfen private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden nicht mehr als 100 Euro zahlen.
Mit dem Urteil wird eine klare Obergrenze für die Installationskosten intelligenter Zähler festgelegt. Verbraucher in Sachsen profitieren nun von transparenteren und rechtlich einwandfreien Gebühren. Der Fall dient zudem als Warnung an andere Anbieter, keine überhöhten Preise zu verlangen.
