08 June 2026, 20:20

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Politiker gewinnen Diffamierungsprozess

Die Linkspartei darf AfD-MPs nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Politiker gewinnen Diffamierungsprozess

Ein Rechtsstreit zwischen der AfD und der Linkspartei ist mit einem Urteil zugunsten von 13 AfD-Abgeordneten beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, die Behauptung zu wiederholen, AfD-Politiker hätten sich über den Gesundheitszustand eines politischen Gegners lustig gemacht. Die Entscheidung folgt auf monatelange Auseinandersetzungen um eine umstrittene Pressemitteilung.

Im Mittelpunkt des Streits stand ein Vorwurf des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn aus dem April 2025. Er hatte behauptet, AfD-Mitglieder hätten während einer Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome nachgeahmt.

Der Konflikt eskalierte, als Bruhn öffentlich erklärte, AfD-Politiker hätten seine Zitteranfälle imitiert. Die Linkspartei nahm diese Aussage später in eine Pressemitteilung auf, woraufhin die betroffenen AfD-Abgeordneten rechtliche Schritte einleiteten. Sie argumentierten, die Anschuldigung sei falsch und schädige ihren Ruf.

Ein Gericht erster Instanz hatte den Antrag der AfD teilweise abgewiesen. Doch das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf und stellte fest, dass der Linkspartei Beweise für ihre Vorwürfe fehlten. Die Richter verwiesen darauf, dass keine Zeugen die angebliche Verspottung bestätigen konnten, und bezeichneten die Behauptung als weitgehend haltlos.

Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik als Teil der öffentlichen Debatte hinnehmen müssten. Unbelegte persönliche Angriffe überschritten jedoch eine rechtliche Grenze, so die Richter. Die Äußerungen der Linkspartei hätten die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten verletzt.

Thore Stein, einer der klagenden AfD-Politiker, warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um Gegner zu diskreditieren. Sein Kollege, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, bezeichnete das Urteil als klare Rehabilitierung. Das Gericht verbot den Linkspartei-Kreisverbänden Rostock und Schwerin, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

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Die einstweilige Verfügung hindert die Linkspartei daran, ihre Anschuldigung ohne Belege zu wiederholen. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in Deutschland. Beide Seiten stehen nun vor der Frage, ob sie weitere rechtliche Schritte einleiten oder das Urteil akzeptieren wollen.

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