Gericht erlaubt Schedlich Wiederholung von umstrittenen #MeToo-Aussagen gegen Gelbhaar
Gesa EigenwilligGericht erlaubt Schedlich Wiederholung von umstrittenen #MeToo-Aussagen gegen Gelbhaar
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte in einer eidesstattlichen Versicherung gemachte Aussagen zu wiederholen – obwohl sich einige der Vorwürfe später als haltlos herausstellten. Der Fall geht auf eine #MeToo-Kontroverse zurück, die Anfang 2025 Gelbhaars politische Karriere beendete.
Der Konflikt begann, als Schedlich dem Rundfunksender RBB eine eidesstattliche Versicherung vorlegte, in der sie Vorwürfe gegen Gelbhaar detailliert darlegte. Viele dieser Behauptungen ließen sich später nicht ausreichend belegen, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar wies die Anschuldigungen stets als falsch zurück.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen des Streits um widersprüchliche Darstellungen handelte, nicht um klares Fehlverhalten. Dennoch gestattet das Urteil Schedlich, bestimmte Aussagen aus ihrer Versicherung zu wiederholen. Die Affäre hatte Gelbhaar bereits seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl gekostet und führte Anfang 2025 zu seinem Ausscheiden aus dem Parlament.
Mit dem Urteil werden die unsubstantiierten #MeToo-Vorwürfe nicht wiederaufgenommen, doch wird Schedlichs Recht anerkannt, unter den gegebenen Umständen bestimmte Aussagen zu wiederholen. Der juristische Erfolg ermöglicht es ihr, Teile ihrer ursprünglichen Aussage aufrechtzuerhalten – auch wenn zentrale Vorwürfe weiterhin unbewiesen bleiben. Gelbhaars politischer Rückzug folgte dem Verlust seiner Wahlkandidatur und markierte das Ende seiner Bundestagslaufbahn. Der Fall zeigt, wie nachhaltig öffentliche Konflikte wirken können – selbst wenn Vorwürfe später zurückgenommen oder widerlegt werden.






