Geflohener Mörder Benjamin F. nach spektakulärer Flucht wieder in Haft
Senta ScheelGeflohener Mörder Benjamin F. nach spektakulärer Flucht wieder in Haft
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist nach seiner Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine wieder gefasst worden. Der Mann nutzte einen begleiteten Ausführungsgang zur Flucht, was landesweit Fragen zu den Umständen seiner Beurlaubung aufwirft.
Benjamin F. hatte mindestens zehn Jahre seiner Haftstrafe verbüßt und damit die nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz vorgeschriebene Wartezeit von acht Jahren für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub erfüllt. Gemäß Paragraf 13 des Gesetzes kam er somit für solche Lockerungen infrage. Die Gefängnisbehörde hatte zuvor eingeschätzt, dass von ihm während des Urlaubs keine Flucht- oder Rückfallgefahr ausgehe.
Vor seiner Flucht waren ihm bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle gewährt worden. Bei seinem jüngsten Ausführungsgang riss er sich jedoch los, besuchte seine Mutter in Vöhrum und floh anschließend mit seinem Motorrad. In Italien verwickelte er sich später in einen Verkehrsunfall, der schließlich zu seiner erneuten Festnahme führte.
Das Niedersächsische Justizministerium bestätigte, dass auch verurteilte Mörder unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Hafturlaub erhalten können. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts der Flucht und der zugrundeliegenden Entscheidungen unverständlich.
Benjamin F. befindet sich mittlerweile wieder in Haft. Der Vorfall wirft jedoch Fragen zur Risikobewertung bei Hafturlaub auf. Die Behörden prüfen derzeit die Richtlinien für solche Entscheidungen.






