Freispruch für Joana Marques: Gericht weist Millionenschaden-Klage der Popstars Anjos ab
Gesa EigenwilligFreispruch für Joana Marques: Gericht weist Millionenschaden-Klage der Popstars Anjos ab
Ein portugiesisches Gericht hat die Influencerin und Radiologin Joana Marques in einem viel beachteten Verleumdungsprozess vollständig freigesprochen. Die Klage war vom Pop-Duo Anjos eingereicht worden, das wegen eines von ihr veröffentlichten Satirevideos über 1 Million Euro Schadensersatz forderte. Das am 3. Oktober 2025 verkündete Urteil wies alle Ansprüche gegen sie zurück.
Der Streit begann, nachdem Marques ein Parodievideo der Darstellung der Rosado-Brüder bei der Aufführung der Nationalhymne während eines MotoGP-Events geteilt hatte. Die Sänger, bekannt als Anjos, argumentierten, der Clip verbreite Falschinformationen, schädige ihren Ruf und verursache finanzielle Einbußen. Sie strengten eine Klage an und verlangten Entschädigung für die angeblichen Schäden.
Das Gericht urteilte, es gebe keine Beweise dafür, dass Marques' Beitrag die Kontroverse ausgelöst habe, die die Karrieren der Kläger beeinträchtigte. Die Richter fanden keinen direkten Zusammenhang zwischen ihrem Video und der Kritik, der sich das Duo ausgesetzt sah. Nach dem Freispruch setzte Marques ihre landesweite Tournee fort und verkaufte 17 ausverkaufte Shows in Porto und Lissabon.
Jenseits des Rechtsstreits bereitet sich Marques auf ihre neue Show Em Sede Própria vor. Sie enthüllte, dass die Veranstaltungsorte bereits vor Prozessbeginn gebucht worden waren. Die Influencerin kündigte zudem eine Zusammenarbeit mit ihrer Freundin Bumba na Fofinha an und nahm Stellung zu jüngsten Äußerungen der TV-Persönlichkeit Cristina Ferreira.
Das Urteil beendet ein langes juristisches Kapitel für Marques, die sich nun auf ihre anstehenden Projekte konzentrieren kann. Der Erfolg ihrer Tournee und die neue Show deuten darauf hin, dass sie weiterhin starke öffentliche Unterstützung genießt. Unterdessen haben die Anjos-Brüder noch nicht bekannt gegeben, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.






