Evangelische Kirche entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt neu – ab 2026 mit 15.000 Euro Pauschale
Gesa EigenwilligRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt neu – ab 2026 mit 15.000 Euro Pauschale
Überlebende sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie Nordrhein-Westfalens erhalten nun klarere Ansprüche auf Entschädigung. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein standardisiertes Anerkennungssystem, das finanzielle Unterstützung bietet und die Möglichkeit eröffnet, frühere Zahlungen überprüfen zu lassen. Die neuen Richtlinien umfassen historische Fälle und stellen die Schilderungen der Betroffenen über formale juristische Beweise.
Das Rahmenwerk wurde von drei regionalen evangelischen Landeskirchen beschlossen: der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und der Lippischen Landeskirche sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Nach den neuen Regeln haben Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro.
Zusätzlich zu diesem Festbetrag können in Einzelfällen weitere, individuell angepasste Leistungen gewährt werden. Das Verfahren konzentriert sich auf die Plausibilität der Aussagen der Betroffenen statt auf strenge rechtliche Beweisführung. Diese Änderung soll Hürden für die Anerkennung verringern. Wer bereits Entschädigungen erhalten hat, kann nun eine Überprüfung beantragen – frühere Zahlungen können im Rahmen der aktualisierten Richtlinien angepasst werden, um gerechtere Ergebnisse für Altfälle zu gewährleisten.
Das neue System schafft einen strukturierten Zugang zu finanzieller Unterstützung und ermöglicht die Neubewertung älterer Fälle, wodurch sich die Entschädigungssummen gegebenenfalls erhöhen. Die Reformen sind Teil eines umfassenderen Vorhabens, historische und aktuelle Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche aufzuarbeiten.
