Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen angeblicher Verleumdung eingestellt
Sibilla HartungErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen angeblicher Verleumdung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verleumdung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls stand seine Berichterstattung über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats und ehemaligen politischen Gegner des burkinischen Ex-Präsidenten Blaise Compaoré. Müller war vorgeworfen worden, in Tweets, in denen er Dipamas Flüchtlingsstatus und dessen Online-Aktivitäten hinterfragte, rassistische Äußerungen getätigt zu haben.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Müller Artikel veröffentlicht hatte, in denen er Zweifel an Dipamas Flüchtlingsstatus äußerte. Er stellte die Frage, ob Dipama noch als Flüchtling gelten könne, wenn er plane, 2025 zur Einweihung eines Mausoleums für den ehemaligen Diktator Thomas Sankara nach Burkina Faso zurückzukehren. Dipama, der 2002 aus München geflohen war, hatte zudem die Zeitschrift Cicero und das Nachrichtenportal Apollo wegen Verleumdung verklagt.
Der ÖRR-Blog thematisierte zudem Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag der Bildungsplattform Afrokratie, die weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet hatte. Müller beschrieb den Rechtsprozess als emotional belastend und kritisierte die finanzielle Bürde, die Beschuldigten in solchen Fällen auferlegt werde, während Kläger oft keine Kosten tragen müssten. Eine Notfall-Spendenkampagne brachte später 15.000 Euro ein, um seine Anwaltskosten zu decken.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, begrüßte Müller, der wiederholt betont hatte, dass das Justizsystem die Prozesskosten ungleich verteile – zu Lasten der Angeklagten. Der Fall, der die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Verleumdung verdeutlicht hatte, findet damit ein Ende.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung. Der Fall hatte jedoch grundsätzliche Fragen nach den finanziellen und emotionalen Belastungen aufgeworfen, denen Journalisten in Verleumdungsklagen ausgesetzt sind. Dipama bleibt unterdessen Mitglied des BR-Rundfunkrats, während seine Klagen gegen andere Medien weiterhin anhängig sind.






