27 December 2025, 05:14

Dynamo-Dresden-Fanin erhält Schadensersatz nach Sturz bei Stadtlauf in Zwickau

Laufende Personen vorne mit einer Gruppe von Menschen, Gebäuden, Pfosten und Plakaten im Hintergrund und einer Straße unten.

Rechtlicher Streit um Unfall bei Laufveranstaltung in Sachsen endet mit Vergleich - Dynamo-Dresden-Fanin erhält Schadensersatz nach Sturz bei Stadtlauf in Zwickau

Eine Dynamo Dresden Fanin hat einen Rechtsstreit mit einem Laufverein und einem Teilnehmer nach einem Handgelenksbruch während eines Stadtlaufs in Zwickau beigelegt. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2023, woraufhin sie Schadensersatz für ihre Verletzungen sowie Reisekosten einforderte. Der Fall gelangte bis vor das Oberlandesgericht Dresden, bevor eine Einigung erzielt wurde.

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Der Unfall passierte, als die Frau während des Events an einer Straßenecke stürzte. Später verklagte sie den Veranstalter und den Läufer auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 4.000 Euro für Arztkosten und Reiseausgaben.

Das Landgericht Zwickau wies ihre Klage zunächst ab. Eine spätere Untersuchung ergab jedoch, dass der Veranstalter Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten hatte: Statt der vorgeschriebenen zwei Ordner war nur einer vor Ort, und es fehlte eine Absperrung mit Flatterband. Das Oberlandesgericht Dresden kam zu dem Schluss, dass sowohl die Frau als auch der Läufer eine Teilverantwortung trugen. Der Läufer wurde jedoch nicht als schuldhaft eingestuft, da er sich auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch den Veranstalter verlassen hatte. Dies führte schließlich zu einem Vergleich zwischen den Parteien, bevor der Fall weiter verhandelt wurde.

Die Einigung bestätigt, dass der Veranstalter die Sicherheitsbestimmungen während des Rennens nicht vollständig erfüllt hatte. Der Anspruch der Frau auf Entschädigung wurde ohne vollständigen Prozess geregelt, und weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Veranstaltungssicherung bei öffentlichen Läufen.