21 December 2025, 20:30

Dresden Region: Erleichterung für Stollenbäcker aufgrund der Verpackungssteuer

Eine Auslagebox gefüllt mit verschiedenen Gebäckstücken.

Dresden Region: Erleichterung für Stollenbäcker aufgrund der Verpackungssteuer

Region Dresden: Entlastung für Stollenbäcker durch Verpackungssteuer-Befreiung

Kernentscheidung: Handwerkskammer Dresden begrüßt Streichung der Verpackungsabgabe für Stollen über 500 Gramm

4. November 2025, 10:47 Uhr

Eine wichtige Ausnahmeregelung gibt es nun für den traditionellen deutschen Christstollen: Das Umweltbundesamt hat die Verpackungsabgabe für Laibe mit einem Gewicht von über 500 Gramm gestrichen. Die Entscheidung folgt auf massiven Druck von Handelsverbänden und lokalen Bäckereien.

Hintergrund ist eine monatelange Lobbyarbeit von Verbraucherverbänden, Wirtschaftsverbänden und Bäckerinnungen. Auch das sächsische Wirtschaftsministerium unterstützte die Forderung nach Abschaffung der Abgabe. Die Handwerkskammer Dresden begrüßte die Entscheidung als „Sieg für den Mittelstand“.

Die Befreiung gilt speziell für Stollen, das festliche Früchtebrot, das besonders in der Weihnachtszeit in großen Mengen verkauft wird. Bisher mussten Bäckereien für schwerere Laibe zusätzliche Verpackungskosten tragen. Nun entfallen diese Gebühren – ein bürokratischer Aufwand weniger für handwerkliche Betriebe. Befürworter argumentieren, dass die Regelung die Preise für Kunden senken und lokale Bäckereien wettbewerbsfähiger machen werde. Die Anpassung des Einwegkunststofffondsgesetzes besiegelt die Änderung und entlastet kleine Produzenten finanziell wie verwaltungstechnisch.

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Konkret fallen künftig die Verpackungsgebühren für Stollen über 500 Gramm weg. Davon profitieren nicht nur die Bäckereien durch geringere Kosten, sondern auch die Kunden durch möglicherweise sinkende Preise. Zudem reduziert die Regelung den Papierkram und ermöglicht es kleinen Betrieben, sich auf die Produktion statt auf Behördengänge zu konzentrieren.