Drei Reformpakete der Regierung verändern Finanzen von Millionen Haushalten
Sibilla HartungDrei Reformpakete der Regierung verändern Finanzen von Millionen Haushalten
Die deutsche Regierungskoalition hat drei große Reformpakete angekündigt, die die Finanzen von Millionen Menschen verändern werden. Die Pläne umfassen Steueranpassungen, Rentenreformen und neue Regeln für die Krankenversicherung. Viele Haushalte werden durch die Vorschläge sowohl mit höheren Kosten als auch mit Entlastungen konfrontiert sein.
Eine der größten Änderungen betrifft die Mehrwertsteuersätze. Der Regelsteuersatz soll von 19 auf 21 Prozent steigen und damit zusätzliche Einnahmen von 31 Milliarden Euro bringen. Um dies auszugleichen, erhalten Gering- und Mittelverdiener Steuererleichterungen. Gleichzeitig wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel von 7 auf 4 Prozent gesenkt.
Auch die Altersvorsorge wird grundlegend reformiert. Das bisherige Riester-Rentenmodell wird im Januar 2027 durch ein neues Sparguthabensystem ersetzt. Anders als das alte Modell bietet dieses zwar keine garantierten Renditen, verspricht aber höhere Erträge und bessere Zuschüsse für Familien und Selbstständige. Die Verwaltungskosten für Standard-Sparkonten werden auf maximal 1 Prozent des angesparten Betrags gedeckelt.
Bei der Krankenversicherung werden die Regeln verschärft. Die Koalition plant, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen – davon wären etwa 2,5 Millionen Menschen betroffen. Die Betroffenen müssten künftig mindestens 225 Euro monatlich zahlen, davon 200 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung.
Ziel der Reformen ist es, finanzielle Lasten umzuverteilen und gleichzeitig mehr Risiko auf die Einzelnen zu verlagern. Steuerentlastungen für manche sollen die höheren Mehrwertsteuerkosten ausgleichen, während die Änderungen bei Rente und Krankenversicherung die Haushaltsbudgets neu prägen werden. Die neuen Regelungen sollen schrittweise in Kraft treten, beginnend mit der Rentenreform im Jahr 2027.






