DAK Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab 2026
DAK Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben
Die DAK Gesundheit hat neue Vorgaben für Apotheken erlassen, die Preise und Mehrwertsteuerangaben einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 können fehlerhafte Meldungen zu Ablehnungen und Abrechnungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer warnt vor strengeren Kontrollen, um administrative Probleme zu vermeiden.
Apotheken müssen künftig bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen exakte Preise sowie die zutreffenden Mehrwertsteuerkennzeichen angeben. Bei elektronischen Einreichungen ist der Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Zudem muss das korrekte Mehrwertsteuerkennzeichen zusammen mit dem ausgewiesenen Preis übermittelt werden.
Auch bei der automatisierten Abrechnung gelten dieselben Regeln: Apotheken sind verpflichtet, sowohl den Preis als auch das Mehrwertsteuerkennzeichen zu übermitteln. Ausnahmen bestehen nur, wenn Bruttopreise vertraglich festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. Bei Verstößen drohen abgelehnte Abrechnungen, finanzielle Abzüge oder zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Die DAK Gesundheit betont, dass die Änderungen zum 1. Mai 2026 in Kraft treten. Apotheken, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Verzögerungen bei Zahlungen und erhöhten Verwaltungsaufwand. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Abrechnung zu vereinfachen und Fehler bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben zu reduzieren. Apotheken müssen ihre Systeme bis zum 1. Mai anpassen, um Sanktionen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung können Rechnungen zurückgewiesen werden, was zusätzliche Kosten für Korrekturen nach sich zieht.






