29 December 2025, 15:58

Chemnitz verschärft Feuerwerksregeln: Was Silvesterknaller jetzt erlaubt sind

Eine Menschenmenge, darunter einige in Kostümen, versammelte sich vor Gebäuden mit Schildern, einer Box mit Aufschrift und einem Feuerlöscher.

Chemnitz verschärft Feuerwerksregeln: Was Silvesterknaller jetzt erlaubt sind

Die Chemnitzer Behörden haben die Einwohner kurz vor Silvester an die strengen Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern erinnert. Die Stadt setzt klare Sicherheitsvorschriften durch, um Unfälle und den illegalen Gebrauch zu verhindern. Wer Böller oder Raketen zünden möchte, muss die Vorgaben zu Lagerung, Mindestabständen und Altersbeschränkungen beachten.

In Chemnitz dürfen Feuerwerkskörper an Silvester nur von Erwachsenen ab 18 Jahren verwendet werden. Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 ist grundsätzlich genehmigungspflichtig – mit Ausnahme des Zeitraums vom 31. Dezember auf den 1. Januar.

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Die Stadt verbietet Feuerwerk in der Nähe sensibler Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Pflegeeinrichtungen. Bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 muss zudem ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden. Die Lagerung in der Nähe von Wärmequellen oder offenem Feuer ist strikt untersagt. Vor dem Kauf sollten Verbraucher auf das CE-Kennzeichen und eine gültige Registriernummer achten. Nur Feuerwerkskörper, die von anerkannten Stellen wie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen wurden, gelten als sicher. Die Behörden warnen ausdrücklich vor illegalem oder selbst hergestelltem Feuerwerk, da dieses erhebliche Gefahren birgt. Pyrotechnik muss stets außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Nutzer werden aufgefordert, die Herstellerhinweise jederzeit genau zu befolgen.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen. Die Regeln sollen die öffentliche Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig kontrollierte Feiern ermöglichen. Bei Unsicherheiten zur Handhabung von Feuerwerk raten die Behörden den Bürgern, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen.