Cannabis-Gesetze auf dem Prüfstand: Festnahmen mit 428 Gramm an polnischer Grenze
Gesa EigenwilligCannabis-Gesetze auf dem Prüfstand: Festnahmen mit 428 Gramm an polnischer Grenze
Deutschlands neue Cannabis-Gesetze vor erster Bewährungsprobe: Festnahmen an polnischer Grenze
Nur wenige Monate nach der Lockerung der Regeln für Besitz und Anbau von Cannabis stehen Deutschlands neue Cannabis-Gesetze vor einer ersten Herausforderung: Bundespolizisten nahmen zwei Männer mit großen Mengen der Droge am Grenzübergang nach Polen fest. Die Behörden vermuten, dass das Duo die Substanz verkaufen wollte – und nicht für den Eigenbedarf bestimmte.
Die Bundespolizei kontrollierte die beiden deutschen Männer am Grenzübergang Görlitz nach Polen. Bei der Durchsuchung fanden Beamte bei einem der Männer 288 Gramm mutmaßliches Marihuana, beim anderen 140 Gramm. Beide Mengen lagen damit deutlich über dem seit dem 1. April 2024 geltenden Freigrenze von 25 Gramm für den öffentlichen Besitz.
Einer der Festgenommenen war bereits wegen Drogendelikten zur Fahndung ausgeschrieben, der zweite wegen schweren Diebstahls. Insgesamt hatten sie 428 Gramm des mutmaßlichen Cannabis bei sich.
Die Ermittler leiteten ein Strafverfahren ein und ordneten Untersuchungshaft an. Die Behörden gehen aufgrund der gefundenen Mengen von einer geplanten Weitergabe – und nicht von Eigenbedarf – aus.
Die teilweise Legalisierung in Deutschland erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause zu besitzen. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen gestattet. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen sogenannte Cannabis-Sozialclubs die Droge an Mitglieder abgeben. Der kommerzielle Verkauf bleibt jedoch verboten. Die neuen Regelungen beinhalten strenge Jugendschutzmaßnahmen, etwa Verbotszonen um Schulen, sowie regionale Unterschiede in der Umsetzung durch die Bundesländer.
Seit der Gesetzesänderung ist der Cannabiskonsum unter Erwachsenen leicht von 12 auf 14 Prozent gestiegen. Im Straßenverkehr gilt nun ein höherer THC-Grenzwert von 3,5 Ng/ml im Blutserum – bei gleichzeitlichem Alkoholkonsum herrscht jedoch ab August 2024 absolute Nulltoleranz. Trotz der Anpassungen gab es bisher keinen spürbaren Anstieg von Fahrten unter Drogeneinfluss.
Der Grenzfall zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung der neuen Cannabispolitik. Zwar ist der private Konsum nun großzügiger geregelt, doch große Mengen ziehen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Der Fall wird nun die Rechtsprechung vor die Frage stellen, wo genau die Grenze zwischen legalem Besitz und illegalem Handel verläuft.






